Nichtleistung Luebeck

Allgemeines Vertragsrecht

Das allgemeine Vertragsrecht umfasst alle Rechtsgeschäfte, die durch Verträge zustande kommen. Über Vertragstypen wie Kauf- oder Dienstvertrag, hinaus erlangen neue spezielle Vertragsarten, wie z.B. Franchise-, Leasing-, oder Lizenzverträge, Bedeutung. Oftmals handelt es sich um Verträge, die Elemente verschiedener klassischer Vertragstypen miteinander vereinbaren. Das allgemeine Vertragsrecht überlagert sich daher mit vielen Bereichen des Zivilrechts.

Wir prüfen die Wirksamkeit von Vertragsklauseln, analysieren die Durchsetzbarkeit von vertraglichen Regelungen und beurteilen Prozessrisiken. Genauso gehören aber auch die Gestaltung und Erstellung verschiedenster Vertragstypen sowie allgemeiner Geschäfts- und Lieferbedingungen zu unseren Aufgaben. Wir beraten sowohl Privatleute als auch kleine oder mittelständische Unternehmen sowie Großkonzerne in unterschiedlichen Vertragsangelegenheiten.

Ratsuchende, die Fragen zu oder Probleme mit Verträgen haben, können sich an uns wenden. Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung von vertraglichen Ansprüchen oder helfen Ihnen bei der Lösung aus einem Vertragsverhältnis. Außerdem klären wir Sie über Gewährleistungsansprüche bei Nicht- oder Schlechtleistung auf.

Weiterführende Informationen

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