Tut er dies, so muss jedoch mit der erforderlichen Deutlichkeit auch geregelt werden, welche Versicherungen vom Mieter erwartet werden und in welchem Umfang (z.B. Höhe des Versicherungsschutzes) er solche abzuschließen hat. Anderenfalls wird dem Mieter die Unsicherheit und das Risiko überbürdet, nicht gemäß den – möglicherweise erst nach Eintritt eines Versicherungsfalls formulierten – Anforderungen des Vermieters versichert zu sein. Dies kann dazu führen, dass sein Versicherungsschutz nicht als ausreichend angesehen wird oder der Mieter – kostenmäßig zu seinen eigenen Lasten – sich aufgrund der daraus resultierenden Unsicherheit zu umfangreich versichert.