VERTRAGSGESTALTUNG

Ein Vertrag ist ein Rechtsgeschäft, das aus inhaltlich übereinstimmenden, mit Bezug aufeinander abgegebenen Willenserklärungen von mindestens zwei Personen besteht. Durch den Grundsatz der Vertragsfreiheit wird sichergestellt, dass jeder Mensch das Recht hat, im Rahmen der Gesetze seine Verhältnisse durch Verträge eigenverantwortlich zu gestalten.

Viele Unternehmer verfassen daher ihre Verträge (meist aus Kostengründen) selbst. Doch hierbei ist Vorsicht geboten, denn schleichen sich dabei Fehler ein, ist schlimmstenfalls die gesamte Geschäftsbeziehung gefährdet. Außerdem verschlechtern sich die Chancen, wenn es vor Gericht geht.

Die Vertragsgestaltung durch einen Anwalt machen zu lassen, muss nicht zwangsläufig teuer werden. Wenn Sie den Vertrag so weit wie möglich selbst vorbereiten, verringern Sie den Arbeitsaufwand des Rechtsanwaltes - und damit auch dessen Kosten!

 
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